Mauritische Diaspora-Regelung (MDS)
EDB – Info – Das mauritianische Diaspora-Investitionsprogramm ist eine Initiative der mauritianischen Regierung, um Mitglieder der mauritianischen Diaspora nach Mauritius zu holen, damit sie an der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes teilhaben können.
Die mauritische Diaspora
Ein Mitglied der mauritischen Diaspora ist definiert als ein mauritischer Staatsbürger, ein Kind oder ein Enkelkind eines mauritischen Staatsbürgers.
Es gibt zwei Arten von Bewerbungen, die in Betracht gezogen werden:
1. Professionell:
Eine Person, die eine Stelle bei einem Unternehmen annimmt und nach Mauritius umzieht.
Der Arbeitsvertrag muss gültig sein und zum Zeitpunkt der Bewerbung vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie: Fachkräfte, die Mehrheits- oder Alleingesellschafter des beschäftigenden Unternehmens sind, können nicht an dem Programm teilnehmen.
2. Selbstständig:
Eine natürliche Person, die ihre eigene Tätigkeit, ihr eigenes Geschäft oder ihren eigenen Beruf ausübt und als solche unter der Kategorie „Einzelperson“ gemäß den Regeln und Vorschriften des Handelsregisters eingetragen ist.
Die Tätigkeit kann nicht über ein Unternehmen ausgeübt werden, sondern muss auf individueller Basis erfolgen.
Einem Nicht-Staatsangehörigen (d.h. mit mauritischen Eltern oder Großeltern) wird auf Antrag gemäß Abschnitt 5A des Einwanderungsgesetzes der Status eines Daueraufenthaltsberechtigten in Mauritius für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt, der verlängert werden kann.
Wenn einem Mitglied der Status eines ständigen Wohnsitzes zuerkannt wurde:
a. Sein/e Ehepartner/in ;
b. sein Kind, Stiefkind oder rechtlich adoptiertes Kind unter 24 Jahren oder das Kind seines Ehepartners; und
c. Seine oder ihre vollständig unterhaltsberechtigten Verwandten, wenn sie unverheiratet sind, sofern die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen 3 nicht übersteigt, erhalten ebenfalls den Status eines ständigen Aufenthaltsberechtigten.
Einem unterhaltsberechtigten Kind kann eine Aufenthaltserlaubnis als Unterhaltsberechtigter eines Mauritiers in der Diaspora erteilt werden (siehe Abschnitt 7 dieser Leitlinien).
Für die Zwecke dieses Programms wird ein unterhaltsberechtigtes Kind als ein Kind, einschließlich eines Stiefkindes oder eines rechtlich adoptierten Kindes, unter 24 Jahren definiert.
Anreize
Mitglieder der mauritischen Diaspora, die sich im Rahmen des mauritischen Diasporaprogramms qualifizieren, können die unten aufgeführten Vergünstigungen einmalig beantragen:
(1) Befreiung von der Zahlung der Einkommensteuer gemäß dem „Income Tax Act“.
(a) Vorbehaltlich des Buchstabens (b), Einkünfte, die innerhalb oder außerhalb von Mauritius von einem Mitglied der mauritianischen Diaspora im Rahmen des mauritianischen Diasporaprogramms gemäß dem Investitionsförderungsgesetz während der nächsten 10 Einkommensjahre, beginnend mit dem Einkommensjahr, in dem er nach Mauritius zurückkehrt, erzielt werden.
(b ) Die Steuerbefreiung für Einkünfte, die innerhalb von Mauritius erzielt werden, ist auf die spezifische Beschäftigung, das Geschäft, den Handel, den Beruf oder die Investition beschränkt, für die das Mitglied der mauritischen Diaspora im Rahmen des unter Buchstabe a) genannten mauritischen Diaspora-Programms registriert ist.
2) Befreiung von der Zahlung der Verbrauchssteuer gemäß dem Verbrauchssteuergesetz bis zu einem Höchstbetrag von 2 Mio. Rupien für ein in Mauritius oder im Ausland erworbenes Kraftfahrzeug, sofern das Mitglied keine Verbrauchssteuerermäßigung im Rahmen der Regelung für zurückkehrende Bürger gemäß Teil 1A Abschnitt 3 des ersten Verzeichnisses des Verbrauchssteuergesetzes beantragt hat.
Ein Abgeordneter, der bereits in den Genuss einer Verbrauchsteuerermäßigung im Rahmen der „Returning Resident Scheme“ gemäß Teil IA Abschnitt 3 des ersten Anhangs zum Verbrauchsteuergesetz gekommen ist, kann die oben genannte Befreiung nicht in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie viele Jahre seit der Inanspruchnahme der Befreiung verstrichen sind oder ob er bereits einen Teil der ihm gewährten Ermäßigung gezahlt hat.
Der Abgeordnete ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug mindestens 4 Jahre lang in seinem Besitz zu behalten .
Ein Abgeordneter, der beabsichtigt, das Eigentum zu verkaufen, zu übertragen, zu nutzen oder für andere Zwecke zu verwenden als die, für die die Befreiung vor Ablauf von vier Jahren gewährt wurde, kann dies tun, wenn er die anteilige Steuer (im Verhältnis zur verbleibenden Zeit) für das Kraftfahrzeug entrichtet.
Das Mitglied kommt nicht in den Genuss der Steuerbefreiung und kann die Rückerstattung der gezahlten Steuer nicht beantragen, wenn es sein Fahrzeug vor der Zulassung im Rahmen des mauritischen Diaspora-Programms kauft oder abfertigt.
Vor der Verschiffung des Fahrzeugs ist keine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
4 – Befreiung von der Zahlung von Zöllen nach dem Zollgesetz und dem Zolltarifgesetz sowie von der Mehrwertsteuer nach dem Mehrwertsteuergesetz auf Hausrat und persönliche Gegenstände, sofern:
a – Der Hausrat und die persönlichen Gegenstände wurden im Ausland erworben und sind nicht zum Verkauf oder zur Weitergabe bestimmt;
b – Diese Gegenstände werden innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach der Rückkehr des Abgeordneten nach Mauritius oder innerhalb eines anderen Zeitraums eingeführt, wenn der Generaldirektor davon überzeugt ist, dass diese Gegenstände aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten eingeführt wurden;
c – der Abgeordnete, wenn er diese Gegenstände nicht begleitet, bei seiner Rückkehr nach Mauritius dem Generaldirektor der Steuerbehörde von Mauritius eine schriftliche Erklärung über die beabsichtigte Einfuhr abgibt, in der die einzuführenden Gegenstände genau angegeben sind; und
(d) dem Mitglied wurde keine Befreiung nach Teil II Abschnitt E9 des Ersten Anhangs zum Zolltarifgesetz gewährt.
Für die Verbringung von Hausrat und persönlichen Gegenständen ist keine behördliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.
5) Befreiung von der Zahlung der Eintragungssteuer gemäß dem Gesetz über die Eintragungssteuer beim ersten Erwerb von Wohneigentum im Rahmen des Smart City Scheme oder des Property Development Scheme.
6) Erfolgreiche Bewerber, die nicht die mauritische Staatsbürgerschaft besitzen, können eine Daueraufenthaltsgenehmigung (PRP) beantragen.
Kriterien für die Zuschussfähigkeit
Jedes Mitglied der mauritischen Diaspora, das vor dem 24. März 2015 außerhalb von Mauritius gelebt und gearbeitet hat und über die erforderlichen Fähigkeiten, Talente und Erfahrungen verfügt und bereit ist, nach Mauritius zurückzukehren und dort zu arbeiten, kann eine Registrierung im Rahmen des Programms beantragen.
Wie man sich bewirbt
Mauritianische Diaspora-Mitglieder sollten ihre Anträge und die entsprechenden Nachweise für eine Registrierungsbescheinigung über das Online-Portal der Diaspora – www.diaspora.mu– beim Economic Development Board einreichen .
Die Mitglieder können sich in einer der beiden folgenden Kategorien bewerben:
- Professionell
In dieser Kategorie muss das Mitglied einen Arbeitsplatz in einem Unternehmen mit Sitz in Mauritius haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Arbeitsvertrag vorlegen.
Ein Mitglied kann keine Beschäftigung in einem Unternehmen annehmen, in dem es alleiniger oder Mehrheitsgesellschafter ist.
- Selbstständig
In dieser Kategorie schlägt das Mitglied vor, ein Unternehmen zu betreiben, das unter die Kategorie „Individual“ des Business Registration Act 2002 fällt.
Das Mitglied kann für die ordnungsgemäße Führung seines Unternehmens eine beliebige Anzahl von Mitarbeitern beschäftigen.
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Mauritische Diaspora-Verordnung 2015
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Anmerkungen zum Antragsformular für die Eintragung
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